Studium


DESK-ZDS-Blockseminar
Deutsch-japanisch-chinesische Zusammenarbeit verstärkt
Gemeinsamer Jura-Kurs der Zentren für Deutschlandstudien in Tokyo und Beijing

Es war eine Premiere – für alle Beteiligten: Ein dreitägiger Einführungskurs zum deutschen Recht, in Beijing für Studierende aus Japan und aus China veranstaltet. Das Zentrum für Deutschland- und Europastudien an der Universität Tokyo hatte damit eine Anregung von Frau Dr. Nina Lemmers, der Leiterin der DAAD-Abteilung Asien, aufgegriffen und auf Vorschlag von Frau Dr. Jansen die Blockveranstaltung gemeinsam mit dem Zentrum für Deutschlandstudien an der Universität Beijing vorbereitet.

Am 21. November war es soweit: Die beiden Leiter der Zentren, Prof. Morii (Tokyo) und Prof. Chen (Beijing), konnten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Japan und China begrüßen. Fünf Studierende der Tokyo Universität waren nach Beijing geflogen und trafen dort auf die zehn chinesischen Kursteilnehmer.

Geleitet wurde der Kurs vom DAAD-Fachlektor für deutsches Recht an der Universität Tokyo, Prof. Dr. Thomas Henne. Zum Einstieg hatte er an der Juristischen Fakultät der Universität Beijing einen Vortrag über die Geschichte des Bundesverfassungsgerichts gehalten und dabei die Bedeutung dieses Gerichts für die Durchsetzung des Rechtsstaats in Deutschland betont. Die vom Referenten hervorgehobene Juridifizierung der Politik in Deutschland bot Anlass für ausgiebige Diskussionen.

Von Freitagabend bis Sonntagnachmittag erwartete dann die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Kurses ein dichtes Programm aus allen Rechtsgebieten, aufbauend auf umfangreichen, vorab verschickten „reading assignments“. Das aber war eines der wenigen englischen Wörter, auf die zurückgegriffen wurde – die Deutschkenntnisse der Teilnehmer waren erfreulich, und insbesondere auf chinesischer Seite gab es auch schon Vorkenntnisse zum deutschen Recht. Die Themen reichten vom Föderalismus bis zur Meinungsfreiheit, von der zivilrechtlichen Willenserklärung bis zum strafrechtlichen Rechtfertigungsgrund – und ein abschließender Mootcourt bot noch weitere Gelegenheiten für juristische, deutsch-japanisch-chinesische Diskussionen. Bedeutet mehr Föderalismus mehr Autonomie? Ist der Begriff der „Ehe“ naturrechtlich vorgegeben oder verfassungsrechtlich veränderbar? Kann die zivilrechtliche Willenserklärung als universelles Konzept verstanden werden, jenseits von Politik und Geschichte? Rechtsdogmatik, Rechtsgeschichte und Rechtstheorie waren in diesem Kurs eng verzahnt.

All das war mehr als nur unverbindlich: Die japanischen Studierenden konnten „credits“ für ihre Heimatuniversität erwerben, und für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer endete der Kurs mit einer Abschlußprüfung und mit Teilnahmezertifikaten.

Das aber soll nur ein vorläufiges Ende sein, denn alle Beteiligten werteten die Premiere als gelungen. „Eine prima Vorbereitung für meine kommenden zwei Jurasemester in Deutschland,“ meinte auch Peng Zhu, die auf chinesischer Seite viele Vorbereitungsarbeiten übernommen hatte. Erste Planungen für eine weitere gemeinsame Veranstaltung der beiden Zentren für Deutschlandstudien in Tokyo und Beijing haben begonnen.

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